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Begleitetes Fahren ab 17 E-Mail

Der Fahrerlaubnisbewerber kann mit der Ausbildung beginnen, wenn er mindestens 16 1/2 Jahre alt ist. 
Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die 
Prüfung ab (die theoretische Prüfung frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 
1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstages)

Nach erfolgreicher Prüfung soll der Bewerber (sofern er das Mindestalter erreicht hat) eine Prüfbescheinigung, die als Führerschein gilt, erhalten. In diese Prüfungsbescheinigung sollen der oder die Begleiter eingetragen werden. Nur in Begleitung dieser Personen darf der Fahrer ein Kraftfahrzeug der Klasse B (bzw. BE) führen. Die Prüfungsbescheinigung soll längstens bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres Gültigkeit haben.

Wichtig: solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen ein Fahrzeug der Klasse B (oder BE) führen! Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland nicht selber fahren. Der Kartenführerschein wird auf Antrag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt.

Anforderungen an die Begleitperson:
Das Mindestalter der Begleitperson beträgt 30 Jahre.
Die Begleitperson muß mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis sein,
darf maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben und
weniger als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration.

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Juli 2009 um 16:07 Uhr