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Fahrerlaubnisklassen E-Mail

Klasse A ab 18 Jahre

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Eingeschlossen: Klasse A1, M


Klasse A direkt ab 25 Jahre (Motorrad ohne Leistungsbeschränkung)

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Eingeschlossen: Klasse A , A1 , M


Klasse A 1 ab 16 Jahre (Krafträder bis 125 ccm)

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, jedoch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von:
- bis 80 km/h für 16 - 17 jährige
- unbegrenzt ab 18 Jahre

Eingeschlossen: Klasse M


Klasse M ab 16 Jahre (Kleinkrafträder bis 50 ccm)
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 ccm Hubraum.


Klasse B ab 16 1/2 Jahre* (Kraftwagen)

Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Fahrersitz.
Anhänger: zulässige Gesamtmasse bis 750 kg oder zulässige Gesamtmasse bis zur Leermasse des Fahrzeugs, wenn von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschritten werden.

Eingeschlossen: L , M

*Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden.


Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Juli 2009 um 16:09 Uhr