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Klasse A ab 18 Jahre Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung / Leermasse von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Eingeschlossen: Klasse A1, M Klasse A direkt ab 25 Jahre (Motorrad ohne Leistungsbeschränkung) Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Eingeschlossen: Klasse A , A1 , M Klasse A 1 ab 16 Jahre (Krafträder bis 125 ccm) Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm, jedoch nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: Eingeschlossen: Klasse M Klasse M ab 16 Jahre (Kleinkrafträder bis 50 ccm) Klasse B ab 16 1/2 Jahre* (Kraftwagen) Kraftfahrzeuge- ausgenommen Krafträder- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer Fahrersitz. Eingeschlossen: L , M *Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden. |
| Zuletzt aktualisiert am Freitag, 03. Juli 2009 um 16:09 Uhr |
